Ratgeber Barrierefreiheit
BFSG & Leichte Sprache: der Überblick für Unternehmen und Behörden
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, diese barrierefrei zu gestalten, und gilt seit dem 28. Juni 2025.
Wichtig zur Einordnung: Das BFSG schreibt nicht pauschal Leichte Sprache für alle vor. Es verlangt barrierefreie Produkte und Dienstleistungen nach anerkannten Standards. Leichte und Einfache Sprache sind dabei zentrale Werkzeuge für verständliche Kommunikation. Was Leichte Sprache genau ist, erklären wir auf der Seite Was ist Leichte Sprache?.
BFSG, BITV 2.0 und § 11 BGG – wer muss was?
BFSG – Wirtschaft
BITV 2.0 – öffentliche Stellen
§ 11 BGG – Behörden
Checkliste: barrierefreie Kommunikation angehen
Ein pragmatischer Einstieg – keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren konkreten Fall im Zweifel rechtlich prüfen.
- Prüfen, ob und wie Ihre Organisation vom BFSG oder von der BITV 2.0 betroffen ist.
- Zentrale Inhalte identifizieren: Startseite, Navigation, wichtige Formulare und Informationen.
- Diese Inhalte in Leichte bzw. Einfache Sprache übertragen.
- Texte auf die Regeln prüfen (z. B. nach DIN SPEC 33429).
- Bei rechtlich sensiblen Texten zusätzlich eine Prüfung durch die Zielgruppe einplanen.
- Eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen und aktuell halten.
- Prozesse etablieren, damit neue Inhalte direkt barrierefrei entstehen.
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserer BFSG-Checkliste für Unternehmen. Eine Vorlage und typische Inhalte einer Barrierefreiheitserklärung beschreiben wir im Beitrag Barrierefreiheitserklärung in Leichter Sprache. Welche Inhalte sich besonders lohnen, zeigt der Beitrag Welche Inhalte Sie in Leichter Sprache anbieten sollten.
Leichte Sprache effizient umsetzen
Inhalte manuell in Leichte Sprache zu übertragen, ist gründlich, aber teuer und langsam – ein Übersetzungsbüro berechnet oft 50–100 € pro Normseite (siehe Leichte Sprache erstellen lassen). Mit unserem Leichte Sprache Übersetzer übersetzen Sie Texte automatisch in Leichte und Einfache Sprache, prüfen das Ergebnis mit dem Leichte-Sprache-Prüfer und skalieren über die API auch große Mengen. Für Behörden, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen haben wir passende Lösungen.
Häufige Fragen zu BFSG und Leichter Sprache
Was ist das BFSG?
Schreibt das BFSG Leichte Sprache vor?
Wer ist vom BFSG betroffen?
Was verlangt die BITV 2.0 in Bezug auf Leichte Sprache?
Wie kann ich Leichte Sprache effizient umsetzen?
Barrierefreie Kommunikation jetzt angehen
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