Ratgeber Barrierefreiheit

BFSG & Leichte Sprache: der Überblick für Unternehmen und Behörden

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wir erklären, wer betroffen ist, was BFSG und BITV 2.0 verlangen und wie Sie barrierefreie Kommunikation mit Leichter Sprache umsetzen.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, diese barrierefrei zu gestalten, und gilt seit dem 28. Juni 2025.

Wichtig zur Einordnung: Das BFSG schreibt nicht pauschal Leichte Sprache für alle vor. Es verlangt barrierefreie Produkte und Dienstleistungen nach anerkannten Standards. Leichte und Einfache Sprache sind dabei zentrale Werkzeuge für verständliche Kommunikation. Was Leichte Sprache genau ist, erklären wir auf der Seite Was ist Leichte Sprache?.

BFSG, BITV 2.0 und § 11 BGG – wer muss was?

BFSG – Wirtschaft

Verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und digitaler Dienstleistungen für Verbraucher zur Barrierefreiheit. Kleinstunternehmen können unter Bedingungen ausgenommen sein.

BITV 2.0 – öffentliche Stellen

Verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes, zentrale Inhalte und Navigationshinweise auch in Leichter Sprache anzubieten – in der Regel auf der Startseite.

§ 11 BGG – Behörden

Behörden des Bundes sollen Menschen mit Lernschwierigkeiten Informationen zunehmend in Leichter Sprache bereitstellen und auf Verlangen erläutern.

Checkliste: barrierefreie Kommunikation angehen

Ein pragmatischer Einstieg – keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren konkreten Fall im Zweifel rechtlich prüfen.

  • Prüfen, ob und wie Ihre Organisation vom BFSG oder von der BITV 2.0 betroffen ist.
  • Zentrale Inhalte identifizieren: Startseite, Navigation, wichtige Formulare und Informationen.
  • Diese Inhalte in Leichte bzw. Einfache Sprache übertragen.
  • Texte auf die Regeln prüfen (z. B. nach DIN SPEC 33429).
  • Bei rechtlich sensiblen Texten zusätzlich eine Prüfung durch die Zielgruppe einplanen.
  • Eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen und aktuell halten.
  • Prozesse etablieren, damit neue Inhalte direkt barrierefrei entstehen.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserer BFSG-Checkliste für Unternehmen. Eine Vorlage und typische Inhalte einer Barrierefreiheitserklärung beschreiben wir im Beitrag Barrierefreiheitserklärung in Leichter Sprache. Welche Inhalte sich besonders lohnen, zeigt der Beitrag Welche Inhalte Sie in Leichter Sprache anbieten sollten.

Leichte Sprache effizient umsetzen

Inhalte manuell in Leichte Sprache zu übertragen, ist gründlich, aber teuer und langsam – ein Übersetzungsbüro berechnet oft 50–100 € pro Normseite (siehe Leichte Sprache erstellen lassen). Mit unserem Leichte Sprache Übersetzer übersetzen Sie Texte automatisch in Leichte und Einfache Sprache, prüfen das Ergebnis mit dem Leichte-Sprache-Prüfer und skalieren über die API auch große Mengen. Für Behörden, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen haben wir passende Lösungen.

Häufige Fragen zu BFSG und Leichter Sprache

Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, diese barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025.
Schreibt das BFSG Leichte Sprache vor?
Das BFSG verlangt nicht pauschal Leichte Sprache für alle Anbieter. Es fordert barrierefreie Produkte und Dienstleistungen nach anerkannten Standards. Leichte Sprache ist dabei ein wichtiges Mittel für verständliche Kommunikation. Für öffentliche Stellen ist Leichte Sprache über die BITV 2.0 und § 11 BGG stärker geregelt. Lassen Sie Ihren konkreten Fall im Zweifel rechtlich prüfen.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Betroffen sind vor allem Unternehmen, die bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, zum Beispiel im Online-Handel. Kleinstunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sein. Die genaue Einordnung hängt vom Einzelfall ab.
Was verlangt die BITV 2.0 in Bezug auf Leichte Sprache?
Die BITV 2.0 verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes, zentrale Informationen und Hinweise zur Navigation auch in Leichter Sprache anzubieten, in der Regel auf der Startseite ihres Webauftritts.
Wie kann ich Leichte Sprache effizient umsetzen?
Mit einem spezialisierten Tool können Sie Texte automatisch in Leichte und Einfache Sprache übersetzen und sie anschließend prüfen. Das spart Zeit und Kosten gegenüber rein manueller Übersetzung. Für rechtlich besonders sensible Texte empfiehlt sich zusätzlich eine Prüfung durch die Zielgruppe.

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