Welche Inhalte Ihrer Website Sie in Leichter Sprache anbieten sollten (Praxisleitfaden für Behörden)

16.08.2025 · Zuletzt aktualisiert: 16.08.2025

Kurz und knapp: Behörden sollten vor allem zentrale Einstiegsseiten, Navigation, Barrierefreiheitserklärungen sowie wichtige Formulare und Informationen in Leichter Sprache anbieten. So erfüllen sie rechtliche Vorgaben, senken Zugangshürden für viele Menschen und reduzieren Missverständnisse im Alltag.

In diesem Beitrag zeigen wir praxisnah, welche Inhalte sich besonders für Leichte Sprache eignen und wie Sie Schritt für Schritt Prioritäten setzen.

Warum Leichte Sprache auf Behördenwebsites so wichtig ist

Öffentliche Stellen sollen Informationen so bereitstellen, dass möglichst viele Menschen sie verstehen können. Das gilt besonders für Behördenwebsites, auf die Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Fragen angewiesen sind.

Leichte Sprache gehört hier zu den zentralen Bausteinen barrierefreier Kommunikation. Sie hilft Menschen mit Lernschwierigkeiten, geringer Lesekompetenz, eingeschränkten Deutschkenntnissen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Studien und Praxisberichte zeigen: Wenn Sprache einfacher wird, profitieren fast alle Nutzergruppen.

Rechtlicher Rahmen in Deutschland

In Deutschland gelten verschiedene Regelungen, die barrierefreie Informationstechnik und verständliche Sprache betreffen. Dazu gehören unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0.

Für viele Behörden gilt: Die Startseite und zentrale Inhalte der Website müssen barrierefrei zugänglich sein. Dazu zählt auch, ausgewählte Inhalte in Leichter Sprache bereitzustellen. Fachstellen für Barrierefreiheit und Einrichtungen wie die Schlichtungsstelle nach dem BGG betonen, dass leicht verständliche Sprache ein wichtiger Teil digitaler Barrierefreiheit ist.

Leichte Sprache im engeren Sinn folgt eigenen Regeln, etwa sehr kurzen Sätzen, klaren Strukturen und einfachen Wörtern. Sie unterscheidet sich von Allgemeinsprache oder sogenannter Einfacher Sprache, die weniger streng geregelt ist.

Welche Inhalte sich besonders für Leichte Sprache eignen

Nicht jede Unterseite muss sofort in Leichter Sprache vorliegen. Entscheidend ist, welche Inhalte viele Menschen brauchen oder bei denen Missverständnisse besonders schwer wiegen. Die folgenden Bereiche sind typische Kandidaten.

1. Startseite und zentrale Einstiegsseiten

Die Startseite ist oft die wichtigste Adresse Ihrer Website. Hier entscheiden Nutzerinnen und Nutzer in wenigen Sekunden, ob sie sich zurechtfinden.

  • Kurze Erklärung, wer Sie sind und wofür die Website da ist.
  • Leicht verständliche Überschriften für die wichtigsten Themenbereiche.
  • Klare Hinweise, wo die Version in Leichter Sprache zu finden ist.

Eine Startseite in Leichter Sprache hilft besonders Menschen, die sonst auf Zwischenpersonen angewiesen wären, um Behördeninhalte zu verstehen.

2. Navigation und Übersichten

Viele Nutzerinnen und Nutzer scheitern nicht an den Inhalten selbst, sondern daran, dass sie nicht wissen, wo sie anfangen sollen. Deshalb lohnt sich Leichte Sprache auch in der Navigation.

  • Einfache Bezeichnungen für Menüpunkte wie Geld und Unterstützung, Arbeit, Gesundheit oder Wohnen.
  • Übersichtsseiten, die kurz erklären, welche Informationen sich hinter einem Bereich verbergen.
  • Orientierungshilfen wie Hier geht es weiter oder Das können Sie hier erledigen.

3. Barrierefreiheitserklärung und Hinweise zur Zugänglichkeit

Die Barrierefreiheitserklärung ist ein verpflichtender Bestandteil vieler Behördenwebsites. Gerade hier ist Leichte Sprache sinnvoll.

  • Was Barrierefreiheit bedeutet.
  • Welche Teile der Website barrierefrei sind und welche noch nicht.
  • Wie Menschen Probleme melden oder Unterstützung bekommen können.
  • Kontakt zur Beschwerde- oder Schlichtungsstelle.

Wenn diese Informationen in Leichter Sprache vorliegen, wird deutlich mehr Menschen ermöglicht, ihre Rechte wahrzunehmen.

4. Formulare, Anträge und Bescheide

Formulare und Antragsstrecken sind oft besonders schwierig. Fachbegriffe, lange Sätze und komplexe Strukturen führen schnell zu Fehlern.

Leichte Sprache eignet sich hier vor allem für:

  • Erklärseiten zu Formularen und Online-Anträgen.
  • Schritt-für-Schritt-Anleitungen, was vor, während und nach dem Antrag passiert.
  • Hinweise zu Fristen, Voraussetzungen und Unterlagen.

Auch Begleittexte zu Bescheiden können in Leichter Sprache helfen, zum Beispiel zusammenfassende Abschnitte, die erklären, was entschieden wurde und welche Möglichkeiten Betroffene haben.

5. Inhalte mit hoher Tragweite oder hohem Erklärbedarf

Besonders wichtig sind Leichte-Sprache-Versionen dort, wo Entscheidungen große Auswirkungen auf das Leben der Menschen haben.

  • Informationen zu Leistungen und Ansprüchen.
  • Regelungen zu Wohnen, Arbeit, Gesundheit oder Pflege.
  • Notfallinformationen, zum Beispiel bei Krisen, Katastrophen oder gesundheitlichen Gefahren.
  • Rechte und Pflichten von Bürgerinnen und Bürgern.

Je größer die Tragweite und je komplexer das Thema, desto sinnvoller ist eine Version in Leichter Sprache.

Wie Sie Inhalte in Leichter Sprache sinnvoll priorisieren

In der Praxis lassen sich nicht alle Inhalte auf einmal umsetzen. Deshalb empfiehlt es sich, systematisch vorzugehen.

  • Reichweite prüfen: Welche Seiten haben die meisten Aufrufe oder sind Dreh- und Angelpunkt für viele Anliegen.
  • Kritikalität bewerten: Wo führt falsches Verständnis zu echten Problemen, etwa Fristversäumnissen oder dem Verlust von Ansprüchen.
  • Typische Nutzerwege betrachten: Welche Pfade gehen Bürgerinnen und Bürger besonders häufig durch, vom Einstieg bis zum Antrag.
  • Rückfragen analysieren: Zu welchen Themen gibt es viele Telefonate oder E-Mails mit Verständnisfragen.

Aus diesen Faktoren können Sie eine einfache Rangliste bilden: Was viele Menschen betrifft oder bei Fehlern besonders schwer wiegt, kommt zuerst in Leichter Sprache.

Qualität sichern: Zusammenarbeit mit der Zielgruppe

Leichte Sprache ist mehr als nur kurze Sätze. Wichtig ist, dass die Zielgruppe die Texte tatsächlich versteht.

  • Arbeiten Sie mit Prüfgruppen, zum Beispiel mit Menschen mit Lernschwierigkeiten.
  • Lassen Sie zentrale Texte von Expertinnen und Experten für Leichte Sprache prüfen.
  • Testen Sie Navigation und Einstiegsseiten mit echten Nutzerinnen und Nutzern.

Rückmeldungen aus der Praxis helfen Ihnen, Formulierungen anzupassen und Stolpersteine zu beseitigen.

So machen Sie Leichte Sprache auf Ihrer Website sichtbar

Leichte Sprache nützt nur, wenn Nutzerinnen und Nutzer sie schnell finden. Achten Sie deshalb auf eine klare Kennzeichnung.

  • Verwenden Sie eindeutige Begriffe wie Leichte Sprache statt interner Fachbegriffe.
  • Platzieren Sie Links zu Leichte-Sprache-Seiten sichtbar auf der Startseite und im Hauptmenü.
  • Nutzen Sie Piktogramme oder Symbole, die für Leichte Sprache stehen, und erklären Sie sie kurz.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Version in Leichter Sprache technisch gut auffindbar und barrierefrei ist.

Nutzen für Ihre Organisation

Leichte Sprache ist nicht nur eine Pflichtaufgabe, sondern auch eine Chance für bessere Kommunikation.

  • Rechtssicherheit: Sie kommen rechtlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit nach und verringern das Risiko von Beschwerden und Verfahren.
  • Weniger Rückfragen: Verständliche Informationen führen zu weniger Telefonaten, E-Mails und Missverständnissen.
  • Mehr Vertrauen: Bürgerinnen und Bürger erleben Ihre Behörde als zugewandt, transparent und bürgernah.
  • Bessere Teilhabe: Mehr Menschen können selbstständig Informationen finden und Entscheidungen treffen.

Fazit

Behörden müssen nicht jede Unterseite sofort in Leichter Sprache anbieten. Entscheidend ist, klug zu priorisieren: Startseite und zentrale Einstiegsseiten, Navigation, Barrierefreiheitserklärungen, Antragsprozesse sowie inhaltlich besonders wichtige Informationen sollten zuerst an der Reihe sein.

Wenn Sie diese Bereiche gezielt in Leichter Sprache aufbereiten, erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen. Sie ermöglichen mehr Menschen, Ihre Angebote zu verstehen und eigenständig zu nutzen, und entlasten gleichzeitig Ihre Organisation im Alltag.

Häufige Fragen (FAQ)

Müssen wirklich alle Inhalte meiner Behördenwebsite in Leichter Sprache vorliegen?
Nein. Wichtig ist, dass besonders zentrale und kritische Inhalte in Leichter Sprache verfügbar sind. Dazu gehören vor allem Startseite, Navigation, Barrierefreiheitserklärung, Formulare und wichtige Entscheidungsinformationen. Andere Inhalte können nach und nach folgen.
Worin unterscheidet sich Leichte Sprache von Einfacher Sprache?
Leichte Sprache folgt klaren Regeln, zum Beispiel sehr kurzen Sätzen, einfachen Wörtern und einer gut sichtbaren Struktur. Sie richtet sich vor allem an Menschen mit Lernschwierigkeiten und geringer Lesekompetenz. Einfache Sprache ist weniger streng geregelt und eher für ein breites Publikum gedacht.
Wie kann ich in meiner Behörde mit Leichter Sprache anfangen?
Starten Sie mit einer Bestandsaufnahme der wichtigsten Seiten und Nutzerwege. Wählen Sie zentrale Inhalte aus, zum Beispiel Startseite, Barrierefreiheitserklärung und ein stark genutzter Antragsprozess. Erstellen Sie dafür Leichte-Sprache-Versionen und beziehen Sie Prüfgruppen oder Expertinnen und Experten ein.
Veröffentlicht am von Lukas Hecker.