Barrierefreiheitserklärung in Leichter Sprache: Muster, Vorgaben und typische Inhalte

23.11.2025 · Zuletzt aktualisiert: 23.11.2025

Kurz und knapp: Öffentliche Stellen müssen eine Barrierefreiheitserklärung für ihre Websites und Apps veröffentlichen und dabei wichtige Informationen auch in Leichter Sprache anbieten. In diesem Beitrag erfährst du, was rechtlich gefordert ist, welche Inhalte in die Erklärung gehören und wie ein verständliches Muster in Leichter Sprache aussehen kann.

Außerdem zeigen wir dir, wie Tools wie unser Leichte Sprache Übersetzer dich bei der Erstellung und Überprüfung solcher Texte unterstützen können.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung in Leichter Sprache?

Eine Barrierefreiheitserklärung beschreibt, wie gut eine Website oder App barrierefrei nutzbar ist. Öffentliche Stellen wie Behörden, Sozialträger oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen sind verpflichtet, eine solche Erklärung bereitzustellen und regelmäßig zu aktualisieren.

Wichtig: Teile der Erklärung oder ergänzende Informationen müssen in Leichter Sprache vorliegen, damit auch Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringerer Lesekompetenz verstehen, was sie erwartet. Einige Bundesländer, etwa Berlin, nennen Leichte Sprache ausdrücklich als Anforderung für barrierefreie Webangebote.

Rechtliche Grundlagen im Überblick

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet den Bund dazu, Barrieren abzubauen und Informationen auch in Leichter Sprache bereitzustellen. In § 11 wird Leichte Sprache ausdrücklich erwähnt. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen Informationen selbstständig verstehen und nutzen können.

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Die BITV 2.0 regelt konkret, wie Websites und Apps öffentlicher Stellen barrierefrei gestaltet sein müssen. Sie setzt dabei europäische und internationale Standards wie die WCAG um. Zur Barrierefreiheit gehört auch, dass es eine leicht auffindbare Barrierefreiheitserklärung gibt, in der der Stand der Zugänglichkeit beschrieben wird.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) weitet ab Juni 2025 viele Pflichten auf private Anbieter aus, zum Beispiel für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Leichte Sprache wird dabei nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber wer frühzeitig an verständliche Informationen denkt, hat einen klaren Vorteil, etwa bei der Kundenzufriedenheit oder in Ausschreibungen.

Welche Inhalte gehören in die Barrierefreiheitserklärung?

Die genaue Ausgestaltung kann je nach Bundesland und Behörde etwas variieren. Typische Inhalte sind:

  • Stand der Barrierefreiheit: Kurze Beschreibung, wie gut Website oder App bereits barrierefrei sind, zum Beispiel mit Hinweis auf die letzte Prüfung.
  • Verwendete Prüfmethode: Wurde ein automatisierter Test, ein Expertenaudit oder eine Selbsteinschätzung durchgeführt, und wann?
  • Verbleibende Barrieren: Konkrete Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, etwa PDFs, ältere Videos ohne Untertitel oder bestimmte Fachanwendungen.
  • Geplante Verbesserungen: Wie sollen diese Barrieren reduziert werden und in welchem Zeitraum?
  • Feedback-Mechanismus: Kontaktmöglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer, um Barrieren zu melden (E-Mail-Adresse, Kontaktformular, Telefonnummer).
  • Schlichtungsverfahren: Hinweis auf die zuständige Schlichtungsstelle, falls Probleme nicht direkt mit der Organisation gelöst werden können.
  • Datum der Erklärung: Datum der Erstellung beziehungsweise der letzten Aktualisierung, oft mit der Vorgabe, mindestens alle 12 Monate zu prüfen.

Vorbildlich umgesetzte Erklärungen findest du zum Beispiel bei Behörden in Bremen oder der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

Warum Leichte Sprache in der Erklärung so wichtig ist

Die Barrierefreiheitserklärung richtet sich nicht nur an Fachleute oder Juristen, sondern an alle, die die Website nutzen. Leichte Sprache hilft besonders:

  • Menschen mit Lernschwierigkeiten
  • Menschen mit geringer Leseerfahrung oder Deutschkenntnissen
  • Menschen, die nach einer schnellen, klaren Zusammenfassung suchen

Seit März 2025 gibt es zusätzlich die DIN SPEC 33429, die Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache formuliert. Sie beschreibt unter anderem, wie Sätze aufgebaut sein sollen, wie Fachbegriffe erklärt werden und wie die Zielgruppe in die Prüfung einbezogen werden kann. Behörden wie das Land Berlin fassen diese Anforderungen für die Praxis verständlich zusammen.

In der Praxis entstehen Texte in Leichter Sprache oft im Zusammenspiel von Fachabteilungen, externen Prüfstellen und unterstützenden Tools. Ein Werkzeug wie der Leichte Sprache Übersetzer kann zum Beispiel erste Entwürfe vereinfachen oder als Kontrollinstanz dienen, ersetzt aber nicht die menschliche Prüfung mit der Zielgruppe.

Muster: So kann eine Erklärung in Leichter Sprache aussehen

Das folgende Beispiel ist bewusst kurz gehalten. Es zeigt, wie eine Barrierefreiheitserklärung in Leichter Sprache aufgebaut sein kann. Du kannst sie an deine Organisation und dein Bundesland anpassen.

Beispieltext in Leichter Sprache

Überschrift: Erklärung zur Barrierefreiheit

Das ist die Internet-Seite von [Name der Organisation].

Alle Menschen sollen unsere Internet-Seite verstehen.
Wir arbeiten daran.

Unsere Internet-Seite ist noch nicht perfekt.
Viele Sachen funktionieren schon gut.
Aber manche Sachen sind noch schwer zu nutzen.
Zum Beispiel:

  • PDF-Dokumente
  • ältere Videos

Wir haben diese Internet-Seite am [Datum] geprüft.
Die Prüfung hat [Name der Stelle] gemacht.

Du findest Probleme auf unserer Internet-Seite?
Das bedeutet:
Du kannst etwas nicht benutzen.
Dann kannst du uns schreiben.

E-Mail:
[E-Mail-Adresse]

Telefon:
[Telefonnummer]

Wir antworten dir schnell.

Du bist mit unserer Antwort nicht zufrieden?
Das kannst du uns hier sagen:
[Link zur Schlichtungs-Stelle].

Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt.
Wir haben sie am [Datum] geprüft.

Wichtig: Dieses Muster ist kein Rechtsrat. Es hilft dir, verständliche Texte zu formulieren, ersetzt aber nicht die Prüfung durch juristische Fachleute oder spezialisierte Büros für Leichte Sprache.

Checkliste: Was solltest du intern klären?

Damit die Barrierefreiheitserklärung nicht nur ein Pflichttext bleibt, sondern gelebt wird, lohnt sich ein klarer Prozess. Hilfreiche Fragen sind:

  • Zuständigkeit: Wer ist in der Organisation für die Erklärung verantwortlich (z. B. Webredaktion, Stabsstelle Digitalisierung, Pressestelle)?
  • Prüfzyklus: In welchem Rhythmus wird die Barrierefreiheit geprüft (zum Beispiel jährlich) und wer dokumentiert die Ergebnisse?
  • Abstimmung mit IT und Fachbereichen: Wie werden neue Barrieren gemeldet und behoben?
  • Leichte Sprache im Gesamtauftritt: Gibt es eine eigene Seite in Leichter Sprache, die von der Startseite aus leicht sichtbar verlinkt ist, etwa im Header oder Footer?
  • Qualitätssicherung: Wer prüft die Texte in Leichter Sprache, und werden Menschen aus der Zielgruppe einbezogen?
  • Dokumentation: Werden frühere Versionen der Erklärung archiviert, damit nachvollziehbar bleibt, wie sich der Stand der Barrierefreiheit entwickelt?

Typische Fehler in Barrierefreiheitserklärungen

  • Versteckte Links: Die Erklärung ist nur tief in Untermenüs auffindbar statt klar über Startseite oder Footer verlinkt.
  • Nur Fachsprache: Die Erklärung ist juristisch korrekt, aber für viele Menschen unverständlich, weil keine Leichte Sprache eingesetzt wird.
  • Keine konkreten Beispiele: Es wird allgemein von Barrieren gesprochen, ohne zu benennen, welche Bereiche noch Probleme machen.
  • Veraltete Angaben: Datum der Prüfung liegt Jahre zurück, geplante Verbesserungen werden nicht aktualisiert.
  • Kein klarer Kontaktweg: Nutzerinnen und Nutzer finden keine einfache Möglichkeit, Barrieren zu melden.

Solche Fehler lassen sich oft mit etwas Struktur und einer kurzen internen Abstimmung vermeiden. Hilfreich ist es, bestehende Vorbilder und Empfehlungen zu nutzen, etwa die Vorgaben zur Leichten Sprache des Bundes oder Materialien von Beratungsstellen.

Fazit

Eine gute Barrierefreiheitserklärung in Leichter Sprache ist mehr als eine Pflichtaufgabe. Sie zeigt, dass eine Organisation Barrierefreiheit ernst nimmt und alle Nutzerinnen und Nutzer im Blick hat. Wer klar beschreibt, wie der aktuelle Stand ist, welche Barrieren es noch gibt und wie daran gearbeitet wird, stärkt Vertrauen und reduziert rechtliche Risiken.

Mit klaren Vorlagen, regelmäßigen Prüfungen und einer verständlichen Version in Leichter Sprache entsteht Schritt für Schritt ein Auftritt, der inklusiv wirkt und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss jede Barrierefreiheitserklärung auch in Leichter Sprache vorliegen?
Öffentliche Stellen sind verpflichtet, wichtige Informationen barrierefrei bereitzustellen. Viele Länder und Leitfäden empfehlen, zentrale Teile der Erklärung oder eine ergänzende Erläuterung in Leichter Sprache anzubieten, damit möglichst viele Menschen den Inhalt verstehen.
Gibt es ein einheitliches Muster für Barrierefreiheitserklärungen?
Es gibt Beispiele und Empfehlungen von Bund, Ländern und einzelnen Behörden, aber kein einziges verpflichtendes Muster für alle. Am besten orientierst du dich an offiziellen Vorlagen aus deinem Bundesland und passt sie an deine Organisation an.
Reicht ein KI-Tool für Texte in Leichter Sprache aus?
Ein spezielles Tool kann dir viel Arbeit abnehmen und hilft, Texte zu vereinfachen und zu prüfen. Trotzdem sollten wichtige Inhalte für die Öffentlichkeit zusätzlich von Menschen mit Erfahrung in Leichter Sprache und nach Möglichkeit mit Personen aus der Zielgruppe gegengelesen werden.

Wenn du deine vorhandene Barrierefreiheitserklärung oder andere Webtexte auf Verständlichkeit prüfen möchtest, kannst du sie zum Beispiel mit unserem Leichte Sprache Übersetzer testen und anschließend zusammen mit Expertinnen und Experten weiter verbessern.

Veröffentlicht am von Lukas Hecker.