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BFSG-Checkliste für Unternehmen: barrierefreie Kommunikation Schritt für Schritt

30.05.2026

Kurz und knapp: Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen zu mehr Barrierefreiheit. Diese Checkliste hilft Unternehmen beim pragmatischen Einstieg – inklusive der Rolle von Leichter und Einfacher Sprache.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine praktische Orientierung und keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren konkreten Fall im Zweifel rechtlich prüfen.

Was ist das BFSG – und ab wann gilt es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei gestaltet sind. Einen ausführlichen Überblick geben wir auf unserer Seite BFSG & Leichte Sprache.

Wichtig zur Einordnung: Das BFSG schreibt nicht pauschal Leichte Sprache für alle Unternehmen vor. Es fordert barrierefreie Produkte und Dienstleistungen nach anerkannten Standards. Verständliche Sprache – also Leichte und Einfache Sprache – ist dabei ein zentrales Mittel, um Kommunikationsbarrieren abzubauen.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind vor allem Unternehmen, die bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, zum Beispiel im Online-Handel. Kleinstunternehmen (in der Regel weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz) können bei Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sein. Die genaue Einordnung hängt vom Einzelfall ab.

Die BFSG-Checkliste für Unternehmen

Diese Schritte helfen Ihnen, das Thema strukturiert anzugehen:

  1. Betroffenheit klären: Prüfen Sie, ob Ihre Produkte oder Dienstleistungen unter das BFSG fallen – und ob eine Ausnahme greift.
  2. Ist-Zustand erfassen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über Website, Online-Shop, Apps und Dokumente.
  3. Standards zugrunde legen: Orientieren Sie sich an anerkannten Standards für digitale Barrierefreiheit (z. B. WCAG / EN 301 549).
  4. Verständliche Sprache einplanen: Identifizieren Sie zentrale Inhalte, die in Leichter oder Einfacher Sprache angeboten werden sollten.
  5. Inhalte übersetzen: Übertragen Sie wichtige Texte in Leichte bzw. Einfache Sprache – manuell oder mit einem Tool.
  6. Texte prüfen: Kontrollieren Sie die Ergebnisse auf die Regeln der Leichten Sprache (z. B. nach DIN SPEC 33429).
  7. Barrierefreiheitserklärung erstellen: Stellen Sie eine Erklärung bereit und halten Sie sie aktuell.
  8. Prozesse verankern: Sorgen Sie dafür, dass neue Inhalte von Anfang an barrierefrei entstehen.
  9. Verantwortlichkeiten festlegen: Benennen Sie zuständige Personen und planen Sie regelmäßige Überprüfungen.

Welche Rolle spielt Leichte Sprache?

Leichte und Einfache Sprache machen Informationen für mehr Menschen zugänglich – etwa für Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit geringen Deutschkenntnissen oder mit Leseschwäche. Was genau dahintersteckt, erklären wir auf der Seite Was ist Leichte Sprache?, die wichtigsten Regeln im Beitrag Regeln der Leichten Sprache.

Für öffentliche Stellen ist Leichte Sprache über die BITV 2.0 und § 11 BGG stärker geregelt; eine passende Vorlage beschreiben wir im Beitrag Barrierefreiheitserklärung in Leichter Sprache.

Wie setzen Unternehmen das effizient um?

Inhalte manuell übertragen zu lassen, ist gründlich, aber teuer und langsam – ein Übersetzungsbüro berechnet oft 50–100 € pro Normseite (mehr dazu: Leichte Sprache erstellen lassen). Mit unserem Leichte Sprache Übersetzer übersetzen Sie Texte automatisch in Leichte und Einfache Sprache, prüfen sie mit dem Leichte-Sprache-Prüfer und verarbeiten über die API auch große Mengen. Für Behörden, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen gibt es passende Lösungen.

Häufige Fragen zur BFSG-Umsetzung

Ab wann gilt das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Anbieter betroffener Produkte und Dienstleistungen müssen die Anforderungen seither erfüllen.
Muss mein Unternehmen wegen des BFSG Leichte Sprache anbieten?
Das BFSG verlangt nicht pauschal Leichte Sprache für alle Unternehmen. Es fordert barrierefreie Produkte und Dienstleistungen nach anerkannten Standards. Leichte und Einfache Sprache sind ein wichtiges Mittel für verständliche Kommunikation. Für öffentliche Stellen ist Leichte Sprache über die BITV 2.0 und § 11 BGG stärker geregelt. Lassen Sie Ihren konkreten Fall im Zweifel rechtlich prüfen.
Sind Kleinstunternehmen vom BFSG ausgenommen?
Kleinstunternehmen können bei Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sein, etwa bei weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Die genaue Einordnung hängt vom Einzelfall ab.
Wie fange ich am besten mit der Umsetzung an?
Klären Sie zuerst, ob und wie Ihr Unternehmen betroffen ist. Erfassen Sie dann den Ist-Zustand Ihrer digitalen Angebote, priorisieren Sie zentrale Inhalte und übertragen Sie diese in verständliche Sprache. Anschließend prüfen Sie die Texte und verankern barrierefreie Prozesse dauerhaft.
Hier geht's zum Leichte Sprache Übersetzer


Veröffentlicht am von Lukas Hecker.