Leichte Sprache in Schweizer Behörden: Was die Schweiz konkret verlangt

20.10.2025 · Zuletzt aktualisiert: 20.10.2025

Kurz und knapp: In der Schweiz gibt es keine flächendeckende Pflicht, alle Behördentexte in Leichte Sprache zu übersetzen. Es gibt aber klare Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit, aus denen sich ein echter Handlungsdruck für Bund, Kantone und Gemeinden ergibt. Wer heute öffentliche Informationen bereitstellt, muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen diese Inhalte gleichberechtigt nutzen können.

In diesem Beitrag schauen wir uns an, was das rechtlich bedeutet, welche Inhalte Sie konkret priorisieren sollten und wie Sie Leichte Sprache pragmatisch in Ihren Alltag als Behörde oder soziale Einrichtung integrieren können.

Warum Leichte Sprache in der Schweiz gerade jetzt relevant ist

Die Allianz Digitale Inklusion Schweiz (ADIS) beschreibt Leichte Sprache als Hilfsmittel, das Texte so vereinfacht, dass auch Menschen mit geringeren Lesekompetenzen, kognitiven Einschränkungen oder mit Deutsch als Zweitsprache zentrale Inhalte verstehen können. ADIS verortet Leichte Sprache klar im Kontext von e-Accessibility.

Gleichzeitig steigen die Erwartungen an digitale Angebote von Behörden. Informationen sollen rund um die Uhr, von überall her und auf unterschiedlichen Geräten zugänglich sein. Barrierefreiheit ist dabei keine Zusatzoption mehr, sondern zunehmend ein Qualitäts- und Compliance-Kriterium. Für Menschen mit Behinderungen ist sie Voraussetzung für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe.

Leichte Sprache ist ein Baustein in diesem Gefüge. Sie ersetzt weder Gebärdensprachvideos noch Screenreader-Optimierung, macht aber einen grossen Unterschied für Menschen, die mit komplexen Texten Mühe haben.

Rechtlicher Rahmen: Was verlangt die Schweiz?

Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung

Ausgangspunkt ist das Diskriminierungsverbot nach Art. 8 der Bundesverfassung. Der Bund verpflichtet sich, die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Daraus leitet sich ab, dass staatliche Informationen so bereitgestellt sein müssen, dass Menschen mit Behinderungen sie nutzen können.

Digitale Barrierefreiheit und eCH-0059

Für digitale Angebote ist die Barrierefreiheit in der Schweiz konkreter geregelt. Die Bundesverwaltung hat im Accessibility Statement festgehalten, dass ihre Webangebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein sollen.

Technische Grundlage ist der Standard eCH-0059 „Accessibility Standard“. Version 3.0 wurde vom Bund als verbindlich erklärt für digitale Angebote der Bundesverwaltung. Er verankert zentrale Anforderungen, etwa an Struktur, Kontrast, Tastaturbedienbarkeit und Alternativtexte. Fachbeiträge zur digitalen Barrierefreiheit verweisen darauf, dass eCH-0059 sich stark an internationalen Standards wie den WCAG orientiert.

Was das für Behördenportale bedeutet

Für Bundesstellen, kantonale und kommunale Verwaltungen heißt das:

  • Digitale Informationen müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen sie finden, lesen und verstehen können.
  • Formulare, Merkblätter und Online-Dienste dürfen niemanden systematisch ausschließen.
  • Barrierefreiheit ist Teil der Qualitätssicherung, nicht nur ein technisches Randthema.

Leichte Sprache wird dabei nicht explizit in jedem Gesetz genannt, ist aber ein anerkannter Weg, um die Verständlichkeit von Informationen zu erhöhen und Zugangsbarrieren zu senken.

Was heißt das konkret für Inhalte?

Die Allianz Digitale Inklusion Schweiz empfiehlt, Inhalte nach Priorität auszuwählen statt alles gleichzeitig in Leichte Sprache zu übertragen. Besonders wichtig sind Texte mit hoher Relevanz für Rechte, Pflichten und Gesundheit.

Typische Prioritäten für Leichte Sprache

  • Behördliche Merkblätter zu Sozialleistungen, Steuern, Versicherungen oder Aufenthaltsrecht.
  • Informationen zu Gesundheitsthemen, etwa Impfungen, Notfallnummern, Krisendiensten.
  • Texte mit rechtlichen Folgen, zum Beispiel Bescheide, Fristerklärungen oder Widerspruchsmöglichkeiten.
  • Wichtige Online-Services, bei denen Menschen fehlerfrei durch ein Verfahren geführt werden müssen.

Der «Leitfaden Leichte Sprache» der Bundeskanzlei gibt dafür konkrete sprachliche und gestalterische Empfehlungen. Er benennt etwa kurze Sätze, aktive Formulierungen, erläuternde Beispiele und klare Struktur als zentrale Qualitätsmerkmale.

Beispiel aus der Praxis: Merkblätter in Leichter Sprache

Ein Beispiel sind kantonale Merkblätter zur Sozialhilfe. Der Kanton Schwyz stellt etwa ein Merkblatt über die Sozialhilfe in Leichter Sprache bereit. Hier wird sichtbar, wie Behörden zentrale Informationen gezielt vereinfachen, ohne Inhalte zu verkürzen.

Solche Beispiele zeigen, dass Leichte Sprache in der Schweiz bereits gelebte Praxis ist, auch wenn sie noch nicht überall systematisch verankert wurde.

Status quo und Herausforderungen

Wie verbreitet ist Leichte Sprache in Schweizer Behörden heute tatsächlich? Studien und Praxisbeobachtungen zeichnen ein gemischtes Bild.

Studienlage: Viel Potenzial nach oben

Ein Beitrag der Hochschule Luzern fasst es prägnant zusammen: „Leichte Sprache schafft Verständlichkeit - für viele Menschen“. Gleichzeitig zeigt die Analyse, dass Leichte Sprache in öffentlichen Institutionen oft punktuell eingesetzt wird, ohne feste Prozesse oder Qualitätsstandards.

Auch die „Churer Schriften zur Informationswissenschaft“ kommen zu dem Schluss, dass amtliche Publikationen häufig zu komplex formuliert sind. Leichte Sprache ist eher Ausnahme als Regel.

Typische Stolperfallen

  • Kein klares Mandat: Niemand fühlt sich im Haus offiziell zuständig für Leichte Sprache.
  • Projekt statt Prozess: Einzelne Broschüren werden vereinfacht, aber es gibt keine langfristige Planung.
  • Unsicherheit in Fachabteilungen: Die Angst, juristische Präzision zu verlieren, bremst Vereinfachungen.
  • Ressourcendruck: Übersetzungen in Leichte Sprache wirken aufwendig und schwer planbar.

Gerade hier können klare Kriterien und passende Werkzeuge helfen, Leichte Sprache planbar und prüfbar zu machen.

Was Sie als Entscheiderin oder Entscheider tun können

1. Inhalte priorisieren statt alles gleichzeitig anzugehen

Starten Sie mit einem überschaubaren Kernbestand an Texten. Gute Kandidaten sind:

  • die meistbesuchten Seiten Ihres Portals,
  • Texte mit hoher Tragweite für Rechte und Pflichten,
  • Informationen, zu denen regelmäßig Rückfragen eingehen.

Lassen Sie diese Texte in Leichte Sprache übertragen und beobachten Sie, ob Rückfragen sinken und die Nutzung der Online-Services steigt.

2. Pilotprojekte aufsetzen und Erfahrungen sammeln

Statt einen großen Rollout zu planen, sind Pilotprojekte oft sinnvoller. Beispielsweise kann ein Amt für Soziales oder ein Fachbereich der Gesundheitsdirektion beginnen, ausgewählte Merkblätter zu vereinfachen und zu testen.

Hierbei können spezialisierte Systeme unterstützen. Unser Leichte Sprache Übersetzer wird in solchen Projekten häufig genutzt, um erste Textfassungen zu erstellen, interne Vergleiche zu ermöglichen und Qualitätskennzahlen zur Verständlichkeit zu bekommen. Die fachliche Freigabe bleibt dabei immer bei den zuständigen Stellen.

3. Qualitätskriterien festlegen und schulen

Der erwähnte Leitfaden der Bundeskanzlei und Standards wie DIN SPEC 33429 bieten konkrete Regeln, an denen Sie sich orientieren können. Sinnvoll ist es, diese Kriterien in internen Styleguides zu verankern und Redaktionen regelmässig zu schulen.

Werkzeuge wie der Leichte Sprache Übersetzer können zusätzlich helfen, Texte gegen messbare Kennzahlen zu prüfen, etwa durchschnittliche Satzlänge oder Anteile von Fachwörtern. So wird Verständlichkeit greifbar und Teams können systematisch lernen.

Wie spezialisierte Werkzeuge bei Leichter Sprache helfen

Allgemeine KI-Modelle wie ChatGPT oder Gemini können Texte vereinfachen und liefern oft brauchbare erste Entwürfe. Studien und Messungen zeigen aber, dass sie in der Regel nicht die Verständlichkeit und Regelkonformität spezialisierter Systeme erreichen, die gezielt für Leichte Sprache entwickelt wurden.

Unser Leichte Sprache Übersetzer wurde genau für diesen Einsatzbereich gebaut. Er orientiert sich an anerkannten Regeln, misst Lesbarkeitskennzahlen und unterstützt Teams dabei, Varianten zu vergleichen. In Projekten mit Behörden und Organisationen der Behindertenhilfe hat sich gezeigt, dass sich so schneller ein gemeinsames Verständnis von „gut verständlich“ entwickeln lässt.

Wichtig bleibt: Werkzeuge ersetzen weder rechtliche Verantwortung noch die Rückmeldung der Zielgruppen. Sie helfen aber, Verständlichkeit messbar zu machen und Prozesse zu beschleunigen.

Fazit: Leichte Sprache als Chance für Behörden in der Schweiz

Die Schweiz kennt bisher keine allgemeine Pflicht, jede behördliche Publikation in Leichte Sprache zu übersetzen. Die Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit, etwa das Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung und der Standard eCH-0059, setzen Behörden aber klar unter Zugzwang, ihre Informationen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.

Leichte Sprache ist dafür ein wirksames Instrument. Wer wichtige Inhalte priorisiert, Pilotprojekte startet, klare Qualitätskriterien einführt und passende Werkzeuge nutzt, kann Barrieren abbauen, Rückfragen senken und das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern stärken. Für öffentliche Stellen und soziale Einrichtungen in der Schweiz ist das nicht nur eine Frage der Compliance, sondern auch eine Frage der Haltung gegenüber den Menschen, für die sie arbeiten.

Häufige Fragen (FAQ)

Müssen Behörden in der Schweiz alle Inhalte in Leichte Sprache anbieten?
Nein. Es gibt keine Pflicht, jede einzelne Seite in Leichte Sprache zu verfassen. Verbindlich ist aber, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Informationen haben. In der Praxis bedeutet das: Besonders wichtige Inhalte sollten priorisiert vereinfacht werden, etwa Merkblätter zu Sozialleistungen oder Informationen mit rechtlichen Folgen.
Wie fange ich als Behörde oder Organisation am besten mit Leichter Sprache an?
Starten Sie mit einem klar abgegrenzten Projekt, zum Beispiel den meistbesuchten Seiten oder einem konkreten Themenbereich. Nutzen Sie Leitfäden wie den Leitfaden Leichte Sprache der Bundeskanzlei und prüfen Sie erste Entwürfe gemeinsam mit Fachstellen und Vertretungen von Menschen mit Behinderungen. Spezialisierte Werkzeuge wie der Leichte Sprache Übersetzer können dabei helfen, Varianten zu erstellen und Verständlichkeit messbar zu machen.
Reicht es, wenn wir allgemeine KI-Modelle wie ChatGPT für Leichte Sprache nutzen?
Für erste Vereinfachungen oder interne Entwürfe können allgemeine KI-Modelle hilfreich sein. Für öffentlich zugängliche, barrierearme Inhalte und formale Anforderungen empfiehlt sich jedoch der Einsatz spezialisierter Systeme und die Prüfung durch geschulte Personen. So stellen Sie sicher, dass Texte nicht nur vereinfacht, sondern auch regelkonform und für die Zielgruppen gut verständlich sind.

Wenn Sie Fragen zu Leichter Sprache in Ihrer Behörde haben oder Erfahrungen aus Pilotprojekten teilen möchten, freuen wir uns über eine Nachricht an info@leichte-sprache-uebersetzer.de.

Veröffentlicht am von Lukas Hecker.